Handreichung Ehrenamtliche Mitarbeiter im Reha-Zentrum Waldthurn

Die vorliegende Handreichung ist eine Hilfe und Orientierung für ehrenamtliche Mitarbeitende im Rehe-Zentrum Waldthurn.
Das Reha-Zentrum Waldthurn ist eine Soziotherapeutische Einrichtung der Suchthilfe. Menschen, die von einer Sucht betroffenen sind, werden von uns stationär und ambulant betreut. Unsere stationäre Wohneinrichtung verfügt über 27 Wohneinheiten. Ambulante Betreuung bieten wir in Weiden und Vohenstrauß an. Das Ziel unserer Arbeit ist,

suchtmittelabhängigen Menschen bei einer abstinenten, selbstbestimmten Lebensführung mit einer hierbei größtmöglichen Selbständigkeit zu unterstützen. Die Bewohner, die soziale Benachteiligungen erleiden und über kein stabiles, tragfähiges privates, soziales Netzwerk verfügen, sollen durch das Ehrenamt Unterstützung erhalten. Ehrenamtliche Begleitung soll psycho-soziale Beihilfe zur Bereicherung des Alltags bieten.

Grundlagen

Ehrenamtliche Arbeit soll die Bewohner im Alltag unterstützen und praktische Hilfe leisten. Dabei sollen sich ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitende bei der Aufgabenerledigung gegenseitig unterstützen. Daneben kommen auf die im Ehrenamt tätigen Mitarbeiter unterschiedliche Aufgaben zu, in Anerkennung ihrer Fähigkeiten, Begabungen und Motivation.

Die Unterstützung durch ein ehrenamtliches Engagement ist freiwillig, unentgeltlich und verbindlich.

Der ehrenamtlich Mitarbeitende übernimmt eine Verantwortungsvolle Aufgabe.

Ehrenamtliche Mitarbeiter werden kontinuierlich durch hauptamtliche Mitarbeiter begleitet. Ansprechpartner für das Ehrenamt im Reha-Zentrum ist die Geschäftsleitung, die Mitarbeiter des jeweiligen Fachbereiches sowie der Ehrenamtskoordinator des Hauses.

Klientel

Die Bewohner, erwachsene Männer und Frauen aller Altersstufen, haben neben typischen suchtspezifischen Problemen oft weitere chronische Erkrankungen. Sie kommen aus der Obdachlosigkeit zu uns und verfügen über kein tragendes soziales Umfeld. Sie sind von Armut und Verschuldung betroffen, sind sozial Entwurzelt und leiden meist auch unter psychischen und/oder physischen Einschränkungen.

Es gibt vielfältige Verhaltensweisen, die zu Schwierigkeiten im Umgang mit Bewohnern führen können, wie zum Beispiel selbstschädigendes Verhalten der Klienten durch Suchtmittelkonsum, offensichtliches Lügen, unverhältnismäßige Anspruchshaltung gegenüber Klienten und Mitarbeitern.

Anforderungen an das Ehrenamt

Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit unserer Klientel ist Grundvoraussetzung. Die Zusammenarbeit mit hauptamtlichen Mitarbeitern ist dabei sehr wichtig. Grundsätzlich sollen Schwierigkeiten im Umgang mit den Bewohnern angesprochen und gemeinsam reflektiert werden.

Anforderungen an den Ehrenamtlichen Mitarbeiter

  • Freude im Umgang mit Menschen
  • Den Anforderungen körperlich, geistig und psychisch gewachsen sein
  • Die Wahrung von nötiger Nähe und Distanz
  • Bereitschaft in der Gruppe und im Team zu arbeiten
  • Reflexionsbereitschaft
  • Zuverlässigkeit in der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit

Mögliche Aufgaben im Ehrenamt

  • Fahrdienste
  • Gemeinsame Freizeitaktivitäten
  • Anbieten kultureller Veranstaltungen
  • Hausmeisterliche Tätigkeiten
  • Handwerkliche Unterstützung
  • Praktische Unterstützung im Alltag

Fortbildung und Begleitung

Ehrenamtlich engagierte Mitarbeitende werden in ihrer Arbeit fachlich unterstützt. Vom Reha-Zentrum werden für die jeweiligen Aufgaben die benötigten Fachkenntnisse vermittelt. Fort- und Weiterbildungsangebote werden angeboten und organisiert.

Tätigkeitsnachweis

Dem ehrenamtlichen Mitarbeiter wird eine Tätigkeitsnachweis über seine Arbeit im Reha-Zentrum ausgestellt. Art der Tätigkeit, Zeitumfang, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden bescheinigt.

Aufwandsentschädigung

Ehrenamtliches Engagement ist unentgeltlich. In Bezug auf Arbeitszeit und Arbeitsleistungen werden keine Vergütungen gezahlt. Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, die im Rahmen der Ausübung des Ehrenamtes entstehen. Unkosten werden nach Absprache erstattet.

Versicherung

Der ehrenamtliche Mitarbeiter wird bei der Berufsgenossenschaft gegen Unfälle, die im Einsatz des Ehrenamtes geleistet werden, versichert (Unfallversicherung).

Im Ehrenamt besteht für den Mitarbeiter ein Versicherungsschutz für das persönliche Haftpflichtrisiko aus dienstlicher Tätigkeit in Form einer Haftpflichtversicherung.

Vereinbarung

Zwischen der Einrichtung und dem Ehrenamtlichen wird eine Vereinbarung in Form eines Arbeitsvertrages geschlossen. Dieser dokumentiert die Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit gemeinsamer Absprachen. Darin wird eine Übereinkunft über Inhalt, Umfang, Verantwortlichkeiten, Versicherungsschutz und Aufwandsentschädigungen getroffen.