Aufnahmekriterien:
Vor der Aufnahme ist eine Entzugsbehandlung in einer psychiatrischen Abteilung oder einem Allgemeinkrankenhaus notwendig. Zunächst stellen die Sozialdienste, psychiatrischen Einrichtungen und örtliche Sozialhilfeträger den Patienten schriftlich oder telefonisch vor. Es wird ein Aufnahmegespräch mit dem Patienten und ggf. dem Betreuer vereinbart.
• Vorhandene Therapiemotivation
• Vorausgegangene Entgiftung
• Nach Möglichkeit Arzt- und Sozialbericht
• Falls notwendig eine adäquate, medikamentöse Grundeinstellung
• Akzeptanz der Hausordnung und bestehender Regeln
• Bereitschaft zur Teilnahme am Therapieangebot
• Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben im Gemeinschaftsleben
Ausschlusskriterien:
- Akute Suchtmittelintoxikation
- Akute Psychose / akute psychische Störungen
- Akute Suizidgefährdung
- Einstufung in eine Pflegestufe
- Ausgeprägte Körperbehinderungen (z.B. starke Gehbehinderung)
- Menschen die nicht an tagesstrukturierenden Angeboten und der Mittagsversorgung teilnehmen möchten
Rechtliche Grundlagen:
Das Angebot richtet sich an Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX in besonderen Wohnformen im Sinne des § 42a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB XII in Anspruch nehmen. Der Anbieter hat mit dem Träger der Eingliederungshilfe
eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach §§ 123, 125 SGB IX geschlossen.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.