Aufgenommen werden:

Volljährige Frauen und Männer mit chronischer und stoffgebundener Abhängigkeitserkrankung.

Aufnahmekriterien

Vor der Aufnahme ist eine Entzugsbehandlung in einer psychiatrischen Abteilung oder einem Allgemeinkrankenhaus notwendig. Zunächst stellen die Sozialdienste, psychiatrischen Einrichtungen und örtliche Sozialhilfeträger den Klienten schriftlich oder telefonisch vor. Es wird ein Aufnahmegespräch mit dem Klienten und ggf. dem Betreuer vereinbart.
  • Vorhandene Therapiemotivation
  • Vorausgegangene Entgiftung
  • Nach Möglichkeit Arzt- und Sozialbericht
  • Falls notwendig eine adäquate, medikamentöse Grundeinstellung
  • Akzeptanz der Hausordnung und bestehender Regeln
  • Bereitschaft zur Teilnahme am Therapieangebot
  • Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben im Gemeinschaftsleben

Ausschlusskriterien

  • Akute Suchtmittelintoxikation
  • Akute Psychose / akute psychische Störungen
  • Akute Suizidgefährdung
  • Ausgeprägte Mobilitätseinschränkung
  • Menschen die nicht an tagesstrukturierenden Angeboten und der Mittagsversorgung teilnehmen möchten

Aufnahmeverfahren

  • Kontaktaufnahme per Telefon
  • Terminvereinbarung für ein Vorstellungsgespräch

Einzelheiten, Alternativlösungen und individuelle Fragen können jederzeit persönlich oder telefonisch im Rahmen eines unverbindlichen Vorgesprächs geklärt werden.

Selbstverständlich unterstützen wir gerne bei allen bürokratischen Angelegenheiten.

Aufnahmevoraussetzungen

Eingliederungshilfeanspruch nach SGB IX und Kostenübernahmebescheid des zuständigen Bezirks oder alternativ eine Selbstzahlerbestätigung für Fachleistungen.

Für die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen nach SGB IX sind in Bayern die Bezirke zuständig.

  • Kostenübernahmebescheid der existenzsichernden Leistungen (Wohnraum und Lebensunterhalt) oder Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII.
  • Falls Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII besteht, bitten wir Sie zur Vereinfachung der Verwaltung vor der Aufnahme in unserer Einrichtung eine Einwilligungserklärung zur Direktüberweisung zu erteilen.

Rechtliche Grundlagen

Das Angebot richtet sich an Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX in besonderen Wohnformen im Sinne des § 42a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB XII in Anspruch nehmen. Der Anbieter hat mit dem Träger der Eingliederungshilfe eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung nach §§ 123, 125 SGB IX geschlossen.